Psychotherapie kann hilfreich sein:
Wenn Vergangenes belastet.
Oder die Sorgen beim Blick in die Zukunft groß sind.
Das kann zusammenhängen mit:
Hier beschreibe ich weitere Bereiche, die vielleicht relevant sind, wenn Menschen auf der Suche nach Psychotherapie sind.
Psychotherapeutisches Verfahren: systemische Therapie
Ich bin systemische Therapeutin.
Systemische Therapie ist ein eigenständiges psychotherapeutisches Verfahren.
Systemische Therapie wurde 2008 durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie der Bundesregierung als Therapieverfahren anerkannt (nach §11PsychThG). Hier kann nachgelesen werden.
Termine und Ablauf
Bei mir sind relativ kurzfristig Termine möglich. Die Wartezeit beträgt vier bis sechs Wochen.
Flexibilität bei Länge der Termine und Länge der Begleitung
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es sinnvoll sein kann, längere Termine (z.B. 90-120 Minuten oder länger) zu machen. Mit größeren Abständen zwischen den Terminen. Für manche Klient*innen ist eine engmaschige Begleitung hilfreicher.
Dies stimmen wir gemeinsam ab, je nachdem wie es passt.
Auch dazu, wie viele Termine wir vereinbaren, gibt es keine vorgegebene Regel: Wir entscheiden gemeinsam danach, was passt und hilft.
Abrechnung
Systemische Therapie gehört (noch) nicht zu den üblichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Ich rechne privat ab: Klient*innen bezahlen, nachdem ich eine Rechnung gestellt habe, das Honorar an mich.
Bei den Kosten für Psychotherapie orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen.
Ich rechne pro angefangener Viertelstunde (15 Minuten) 25 Euro ab.
Für ein Gespräch von ca. 60 Minuten ergeben sich 100 Euro. Für 90 Minuten 150 Euro. Und so weiter.
Was die Kosten betrifft, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Selbstzahler*innen:
Wenn Klient*innen Psychotherapie nutzen möchten ohne Einbezug der Krankenkasse, dann stelle ich die Rechnung und die Klient*innen begleichen diese.
2. Mit der Krankenkasse sprechen:
Da ich die Heilpraktiker-Erlaubnis für Psychotherapie habe, ergeben sich Möglichkeiten für meine Klient*innen, mit ihrer Krankenversicherung eine Kostenübernahme oder teilweise Erstattung zu vereinbaren:
Wenn diese Varianten von Interesse sind, bitte bei der Krankenkasse nachfragen!
Vor Beginn der Einzeltherapie wird hierzu zwischen uns eine Honorarvereinbarung geschlossen.
Ich stelle eine Rechnung über die erbrachten Leistungen nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) aus.
Diese Rechnung kann dann bei der Krankenversicherun eingereicht werden. Ich rechne nicht direkt mit den Krankenkassen ab.
Paar- und Familientherapien sind nicht erstattungsfähig.
Hier noch der Hinweis:
Heilpraktiker-Leistungen können in der Steuererklärung als Krankheitskosten (außergewöhnliche Belastungen) angegeben werden.
Wenn was dazwischen kommt...
Sollte es mal mit einem Termin nicht klappen, weil was dazwischen kommt, bitte ich darum, so früh wie möglich abzusagen. Absagen bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin sind kostenfrei. Danach berechne ich das gesamte Honorar, weil ich Termine so kurzfristig nicht neu belegen kann.
Beachte: Kein Heilversprechen
Ich möchte aus rechtlichen Gründen erwähnen, dass die Beschreibungen meiner Arbeitsweise und der Themen, die ich auf meiner Website und auf Instagram beschreibe, der Information dienen. “Heilversprechen” (also das Versprechen, dass meine Arbeitsweise immer dabei hilft, die beschriebenen Probleme zu lösen) gebe ich nicht. Ich verstehe meine Arbeit als “Hilfe zur Selbsthilfe”.